GoMoPa - investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über Crowdinvestoren bleiben bei „der BioMüller“ draußen

GoMoPa – investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt über Crowdinvestoren bleiben bei „der BioMüller“ draußen

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Liebe(r) Leser(in) ,

Reporterin Klara Roth Crowdinvestoren bleiben bei „der BioMüller“ draußen

Reporterin Klara Roth Crowdinvestoren bleiben bei „der BioMüller“ draußen

„Investieren Sie in Müller-Nudeln.“ Klingt zunächst gut. Doch der aus Österreich stammende Reinhold Müller aus NRW benutzt leider auch ganz schön viel Bio-Blendwerk, um im Augenblick in einer zweiten Crowdinvesting-Runde auf der Dresdener Plattform Econeers.de 850.000 Euro Nachrangdarlehen einzuwerben.

Die Anlegergelder sollen unter anderem seine Marke „der BioMüller“ bekannter machen. Dumm nur, dass das neue boomende Bio-Sortiment gar nicht bei der Crowdinvesting-Emittentin angesiedelt ist. Die Marke „der BioMüller“ wird leider von einer ganz anderen Firma, nämlich „der BioMüller GmbH & Co. KG in Gründung“ und dann auch noch auf einem ganz anderen Internet-Portal derbiomueller.de vermarktet und hat mit der Emission in Wirklichkeit nichts zu tun.

Die einzige Schulderin der Nachrangdarlehen ist und bleibt die alte Landnudelfirma Landhaus Teigwaren Müller GmbH & Co. KG mit dem alten Internetportal Muellernudel.de. Die ist nicht nur sehr finanzschwach auf der Brust. Zu ihr gehört auch Reinhold Müllers 2009 gegründete CFD Handels GmbH. Für die verweigerte Müller 2019 gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft. Lesen Sie unseren Artikel. Nun denn…

Bleiben Sie stark!
Ihre Klara Roth

Exklusiv

Crowdinvestoren:Econeers.de/Teigwarenmueller2: Gemein – Anleger sind sind bei Boom-Marke „der BioMüller“ außen vor

Crowdinvestoren: Die dicke Marie mit Ernte aus der Bio-Nudelproduktion fährt nämlich eine ganz andere Firma ein: die BioMüller GmbH & Co. KG i.G. (in Gründung). Die ist nicht die Emittentin der Nachrangdarlehen. Lesen Sie unseren Artikel.

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Blasenbildung Dogecoin per Code wertlos? Diese Zahl klammern DOGE-Anleger aus
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Die Finanzaufsicht BaFin knöpft sich die deutsche Niederlassung der griechischen Piraeus Bank vor
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Derzeit schnallen einige Banken die Gürtel strammer und drehen an den Preisschrauben. So auch das britische Fintech Revolut, welches seine Kunden über die anstehenden Preiserhöhungen derzeit über Mail unterrichtet. Hier treten die geänderten Geschäftsbedingungen zum 23. April 2021 in Kraft. Die Änderungen betreffen sowohl das kostenfreie Standardkonto, als auch die kostenpflichtigen Kontomodelle. Von erhöhten Gebühren betroffen sind die Bereiche Abhebungen, Auslandsüberweisungen sowie die Versandgebühren der physischen Revolut-Karten.

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„Sinnlos“ und „anlegerfeindlich“: So straft der Staat clevere Anleger, die sich absichern wollen. Konkret geht es um die Neuregelung von Verlusten bei Termingeschäften. Hier dürfen Anleger künftig nur noch 20.000 Euro pro Jahr als Verlust anrechnen, egal, wie viele Verluste die Papiere tatsächlich angehäuft haben.

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Kinderpornos bei ASB-Mann: Urteil gegen früheren ASB-Mitarbeiter rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim vom 28. November 2019 in dem sogenannten ASB-Verfahren bestätigt. Die Kammer hatte einen heute 38-jährigen Mann wegen Betruges in fünf Fällen, Beihilfe zur Untreue sowie Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 6. Strafsenat des BGH hat nun die Revisionen des Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft durch Beschluss vom 28. Januar 2021 als unbegründet verworfen.

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