Mount Whitney Group: 1. Urteil gegen Tabaczek und Rudolf zur Rückzahlung von Anlegergeld
Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 31 O 101/15) hat Volker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin und seinen Finanzdirektor Michael Rudolf (66) aus Berlin-Rudow verurteilt, einer Anlegerin der Berliner Geschädigtengemeinschaft Tulpe 263 die Geldeinlage für angebliche Bankengarantiegeschäfte zurückzuzahlen. Das Geld sei auf das Konto der Mount Whitney Group in Las Vegas eingezahlt worden und von dort auf ein Konto der Firma TI Incorporation von Michael Rudolf weitergeleitet worden. Beide konnten keinen Nachweis über die Verwendung des Geldes beim Landgericht Berlin vorlegen. Tabaczek habe sich geweigert, einen Kontoauszug vorzulegen, so dass der Richter von einer Zweckentfremdung ausgehen musste und die Rückzahlung anordnete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mount-Whitney-Finanzchef Rudolf vermietet eigentlich mit seiner Frau in Berlin-Rudow im Eigenheim Monteurszimmer.
Hanseatisches Fußball Kontor: AG Schwerin stimmte am 9.8.2016 der Insolvenz zu
Wir hatten ja anfang diesen Jahres geschrieben, dass man sich so langsam dran gewöhnt, dass überall, wo Fonds Finanz draufsteht, vielleicht alles Mögliche drin ist, aber kein seriöses Finanzprodukt. Der Münchener Maklerpool von Norbert Porazik konnte wohl nicht der versprochenen fantastischen Dauerbestandsprovision von 8 Prozent widerstehen, die das Schweriner Emissionshaus Hanseatisches Fußall Kontor GmbH versprach, wie wir berichteten.
Trotz bilanzieller Überschuldung hatte die Hanseatische Fußball Kontor GmbH Anleihen in Höhe von 50 Millionen Euro ausgereicht, wie wir warnten. Nun hat das Amtsgericht Schwerin den Anträgen von Gläubigern auf Insolvenz des Unternehmens am 9. August 2016 zugestimmt und zum Insolvenzverwalter den Schweriner Rechtsanwalt Marc Odebrecht von der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter bestimmt. Bei ihm müssen nun alle Forderungen angemeldet werden.
Adwus Rechtsanwälte über Fall Antonio Giancola: Barclays ist haftbar zu machen
Der Leipziger Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann von der Kanzlei Adwus Rechtsanwälte machte darauf aufmerksam, dass der verhaftete Schweizer Rennfahrer Antonio Giancola ja nur deshalb deutsche Kunden zur Beteiligung an Eigenbankgeschäften mit einer Renditeerwartung von 36 Prozent im Halbjahr locken konnte, weil Giancola mit seinen Finanzkunden in der Barclays-Filiale in Saronno bei Mailand empfangen worden ist wie ein guter alter Bekannter, wie wir berichteten. Daher seien Mitarbeiter der britischen Bank haftbar zu machen.
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