GoMoPa - investigativer Journalismus aus dem grauen Kapitalmarkt

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06. Jul 2017
Liebe(r) Leser(in),

Reporterin Klara Roth

Reporterin Klara Roth

das Überrumpeln am Telefon (cold calling) gehört wohl noch immer zum Repertoire vieler Finanzdienstleister, kritisiert nicht nur die BaFin, sondern auch Vorstand Horst Roosen vom Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein aus Hessen: „Unsere französischen Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage-Tollhaus Deutschland. Ihnen kann in Frankreich so etwas nicht passieren.“

Roosen erläutert: „Der französische Finanzmarkt zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus. Anlegerschutz ist Teil des französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert. Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell verboten: Das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1885.“ Nun denn…

Bleiben Sie stark!

Ihre Klara Roth

Exklusiv

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