Erste Oderfelder: Endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht unmittelbar bevor
Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (
LombardClassic 2, LombardClassic 3) soll im November 2016 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet werden. Was die CLLB Rechtsanwälte in Berlin und München raten, lesen Sie im
Forum.
Questraworld und Atlanticgam: Aktien-Strukturvertrieb mit eigenem Garantieversicherungsfonds (55 Mio. Euro)?
Ein Finanzvermittler aus Koblenz schickte uns folgende Anfrage: „Mir wurden folgende Firmen empfohlen: https://atlanticgam.es und http://questraworld.es. In Ihrem System konnte ich nichts finden. Ist / Sind Ihnen diese Firmen mit Ihren Angeboten bekannt? Rendite pro Woche ca. 6 %. Gerne höre ich von Ihnen.“ Unsere Antwort lesen Sie
hier.
HDI Lebensversicherung AG muss doppelte Abschlusskosten zurückzahlen
Julia Topar, die Pressesprecherin des Bankenverbandes in Berlin, schickte uns diese Woche folgenden Finanz-Tipp:
Schauen Sie mal in Ihre Police. Gern haben Versicherungskonzerne die Abschlussgebühren für eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung gleich zweifach ausgewiesen. Einen Teil über die gesetzlich erlaubten 5 Jahre. Dieser Teil ist aktuell auf 2,5 Prozent der eingezahlten Prämien gedeckelt. Und einen weiteren ungedeckelten Teil über die gesamte Laufzeit. Letzter ist gesetzwidrig und muss zurückgezahlt werden. Die Einzelheiten lesen Sie hier.
Flugausfälle bei TuiFly und Air Berlin: Krank ist keine höhere Gewalt
Air Berlin und TuiFly stehen vor großen Spar-Umstrukturierungen. Die Belegschaften haben Angst vor Jobverlust. Streiken ist gerade verboten. Das haben die Gewerkschaften mit den Managern vereinbart. Also greifen Mitarbeiter zum letzten Mittel: Sie melden sich massenhaft krank. Das führt täglich zu kompletten Flugausfällen. Eine Entschädigungspflicht sieht beispielsweise TUIfly für sich nicht, da man bei höherer Gewalt nicht entschädigen müsse. Warum das nicht stimmt, lesen Sie hier.
BaFin plant Verbot des Retailvertriebs von Bonitätsanleihen
Banken dürfen bald nicht mehr Wetten gegen Zinsausfälle von Unternehmen, denen sie meist auch noch selbst einen Kredit gegeben haben, an Privatkunden verkaufen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt aus Gründen des Anlegerschutzes, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von solchen Bonitätsanleihen an Privatkunden zu verbieten. Die Gründe und Einzelheiten lesen Sie hier.
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