Reporterin Klara Roth über Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?
viele Käufer von Solaranlagen zum Beispiel auf Schuldächern waren von dem Lübecker Verkäufer Frank Rahlf und seiner Deutschen Umweltberatung so überzeugt, dass sie dafür sogar einen Kredit aufnahmen, wie wirberichteten. Frank Rahlf versprach: Die Einspeisevergütung tilge praktisch den Kredit für die Anlage und die Dachmiete, die für 20 Jahre im Voraus zu entrichten war. Doch die Anlagen gingen entweder verspätet ans Netz oder lieferten weniger Strom als in der Prognose. Viele Anleger gerieten in ein Kreditdesaster.
Eine Mängelbeseitigung oder Teilrückzahlung des Kaufpreises nach Jahren wurde von den Verkäufern solcher Anlagen mit dem Argument abgelehnt, die Photovoltaikanlage auf dem Dach sei keine Immobilie und unterliege daher nicht der längeren Verjährungsfrist von 5 Jahren für Mängel am Bau. Falsch, urteilte am 2. Juni 2016 der für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Az. VII ZR 348/13) am Beispiel einer Tennishalle in Bayern. Bei Photovoltaikanlagen auf Dächern gelte sehr wohl die für Arbeiten „bei Bauwerken“ geltende lange Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche von fünf Jahren, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Zur Begründung teilte uns die BGH-Pressestelle mit: „Die Photovoltaikanlage wurde durch die Vielzahl der verbauten Komponenten so mit der Tennishalle verbunden, dass eine Trennung von dem Gebäude nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist. Darin liegt zugleich eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle, die einer Neuerrichtung gleich zu achten ist. Schließlich dient die Photovoltaikanlage dem weiteren Zweck der Tennishalle, Trägerobjekt einer solchen Anlage zu sein.“ Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller nach § 635 BGB Nacherfüllung verlangen. Nun denn…
Bleiben Sie stark!Ihre Klara Roth
Exklusiv
MAGELLAN Maritime Services GmbH: Was wird aus Containern im Chinesischen Meer?
Der Graue Kapitalmarkt hat wieder zugeschlagen. Die MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) in Hamburg – ein großer Anbieter von so genannten „Direktinvestments“ in Schiffscontainer – hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 1. Juni 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az: 67c IN 237/16) … Mehr
Er kann das Schwindeln einfach nicht lassen: Der im schweizerischen Pfäffion geborene Italiener Claudio de Giorgi (53) nennt sich Honorakonsul der Zentralafrikanischen Republik und knöpfte schon vor mehr 10 Jahren 1.000 Anlegern rund 12 Millionen Euro für eine Gold- und Diamantenmine „Noble Mineral Mining“ ab, die weder Gold noch Diamanten förderte … Mehr
Gestern überraschte die NLFY GmbH (Gold- und Silberkauf per Empfehlungsmarketing) aus Leimen in Baden-Württemberg die Vertriebswelt mit einer eigenartigen E-Mail-Nachricht. Nicht Gold oder Silber ist der New Live For You GmbH am wichtigsten, sondern der Ruf. Die negative Presse wird allerdings nicht durch Fakten korrigiert, sondern einfach ignoriert … Mehr
Cum-Ex-Geschäfte: Bankenverband in Erklärungsnot
Auf dem Bundesverband deutscher Banken lastet ein böser Verdacht: Er soll den Behörden eine Lücke im Gesetz gegen Cum-Ex-Deals bewusst verschwiegen haben. Der Verband weist die Vorwürfe zurück … Mehr
BaFin prüft die Internetwährung OneCoin
Die BaFin prüft, ob die Firma OneCoin Ltd. in Deutschland genehmigungspflichtige Finanzgeschäfte betreibt. Die Firma erklärte, „in voller Übereinstimmung mit deutschen Gesetzen“ zu arbeiten … Mehr
IndexSelect: Allianz von VZ Hamburg abgemahnt
„Sicher, chancenreich und wandlungsfähig“, so wirbt die Allianz für ihre sogenannte PrivatRente IndexSelect. Wir haben die Allianz wegen der Werbung für ihr Vorsorgekonzept IndexSelect abgemahnt … Mehr
Glücklose Geldjongleure: Hedgefonds im Dauertief
Seit Anfang des Jahres haben viele Hedgefonds erneut herbe Verluste gemacht, Anleger zogen mehrere Milliarden US-Dollar ab. Nun macht den Fonds die Lockerung der Kapitalbindungsklauseln zu schaffen … Mehr
Dumm gelaufen: Insider-Infos für den Installateur
Die SEC geht hart gegen Insider vor. Trotz raffinierter Technik macht ihr ein perfides Urteil das Leben schwer. Doch für einen Banker und seinen Klempner wurden die Flüstereien jetzt zum Griff ins Klo … Mehr
Reporterin Klara Roth über Magellan Gutachten: Die Container gehören doch den Anlegern
es sollte der erste Machtbeweis für die neuen Befugnisse der BaFin werden: Doch nun ist das angekündigte Produktverbot für hochriskante Bonitätsanleihen vom Tisch. Die BaFin akzeptierte eine Selbstverpflichtung der Banken. Bei Bonitätsanleihen wetten die Anleger gegen Zinsausfälle von Unternehmen. Sie versichern quasi den Kreditausfall für die Banken, die den Unternehmen Kredite gewährten. Die Emittenten wollen nun laut Bafin unter dem neuen Namen bonitätsabhängige Schuldverschreibung auf Stückelungen unter 10.000 Euro verzichten. Damit seien die Papiere kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr. Christian Ahlers von der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte im Bonner Generalanzeiger: „Das sei kein gutes Zeichen für den kollektiven Verbraucherschutz. Anscheinend habe die Behörde bei einem Verbot rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Niederlagen vor Gericht befürchtet.“ Nun denn…
Bleiben Sie stark!
Ihre Klara Roth
Exklusiv
Neues Magellan-Gutachten: Die Container gehören doch den Anlegern
Rechtsanwalt Peter Mattil aus München brachte aus der Gläubigerausschuss-Sitzung der insolventen Hamburger Magellan Maritime Services GmbH (MMS) am vergangenen Mittwoch eine gute und zwei weniger gute Nachrichten für die 8.900 Container-Investoren mit. Die gute: Ein neues Gutachten habe bestätigt, dass die 99.000 noch vorhandenen Container nicht, wie vom Insolvenzverwalter behauptet, der Emittentin MMS gehören, sondern den Anlegern. Die beiden weniger guten Nachrichten lesen Sie in unserem Artikel.
Der Österreicher Markus Ritter (32) gibt an, dass er den Neubau eines Eigentumwohnungs-Blocks „Schlossterrassen am Tierpark“ auch ohne eine Schwarmfinanzierung durch Kleinanleger stemmen würde. Dennoch sammelt seine Plattform Home Rocket weiter teure Nachrangdarlehen für das Berliner Projekt ein. Warum eigentlich? Lesen Sie unseren Artikel.
Seit zehn Jahren warnen wir vor dem angeblichen „clubinternen Hilfsfonds auf Gegenseitigkeit“ des ersten Wirtschaftsclubs für Norddeutschland aus Rosdorf in Niedersachsen: „Finger weg vor diesem gefährlichen Angebot!“ Nun wird seit dieser Woche dem Gründer und Vorstandsvorsitzenden Ulrich Gremmler wegen mutmaßlichen Millionenbetruges der Prozess in Göttingen gemacht. Lesen Sie dazu unseren Artikel.
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Themen
Career Concept AG: Flunkereien beim Bildungsfonds Exklusiv II?
Die Career Concept AG aus München legte 2005 und 2006 die beiden ersten Bildungsfonds auf, die nach eigener Darstellung „alle Studenten bundesweit – unabhängig von der Hochschule – finanziert“. Doch Exklusiv I sorgte für Löcher, die nach Erkenntnissen des Münchner Anlegeranwalts Peter Mattil mit Exklusiv II gestopft worden sein sollen. Über den Erfolg des Bildungsfonds Exklusiv II soll dann noch erheblich geflunkert worden sein. Die Einzelheiten lesen Sie im Forum.
Der Euro: Ist er die falsche Währung?
Diese Frage stellen sich wohl viele. Am 15. Dezember 2016 hatte er mit 1,049 Dollar den tiefsten Stand seit März 2015. Auslöser für diese Verluste war die amerikanische Geldpolitik. Laut Mister DAX Dirk Müller wird es den Euro 2017 nicht mehr geben. Weiteres lesen Sie im Forum.
Urteile im Betrugsfall ASE: „Alles gemacht, was Gott verboten hat“
Der einstige Vorstand der Schweizer ASE Investment AG aus Fricktal, Martin Schlegel (50), wurde am Donnerstag vom Bezirksgericht Laufenburg in erster Instanz zu neun Jahren Haft verurteilt, weil er ein Schneeballsystem betrieben habe, bei dem 2.500 Anleger um rund 158 Millionen Euro betrogen worden sein sollen. Der Beschuldigte habe alles gemacht, was Gott verboten habe, sagte Gerichtspräsident Beat Ackle. Die Einzelheiten lesen Sie im Forum.
Nilova Holding AG: Negatives Diskussionsfazit Private User hdschulz zieht in der Diskussion über die Investmentangebote der Nilova Holding AG aus Vaduz in Liechtenstein und Dubai ein Fazit, in dem er seinem Ärger Luft macht, da er „in der Vergangenheit mit einem Teil der genannten Personen/Firmen Kontakt hatte.“